Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen den Vermietern:
Jochen & Kathrin Kauschmann
Weinbergstrasse 14
67146 Deidesheim
und dem Mieter als Gast.
Wir empfehlen Ihnen, die nachfolgenden Vertragsbedingungen sorgfältig zu lesen.
Allgemeines
Das Mietverhältnis umfasst das in der Reservierungsbestätigung beschriebene Haus. Das Haus ist vollständig möbliert. Das Haus darf ausnahmslos nur mit der in der Reservierungsbestätigung angegebenen Zahl von Personen belegt werden. Der Mieter verpflichtet sich, die Unterkunft und das darin enthaltene Inventar pfleglich zu behandeln.
Mietpreis / Mindestaufenthalt / An- und Abreise
Der jeweilige Leistungsinhalt des Ferienhauses ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf unserer Homepage www.deidesheimerhaus.de.
Leistungsänderungen behält sich der Vermieter vor. Es wird die Anzahl der Übernachtungen berechnet. Es gilt ein Mindestaufenthalt von 3 Übernachtungen. Bei Direktbuchungen über unsere Homepage gelten die Preise gemäß der aktuellen Preisliste auf unserer Homepage www.deidesheimerhaus.de. Bei Buchungen über andere Buchungsportale gelten die jeweils dort genannten Preise.
In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten für Strom, Heizung, Wasser, Endreinigung, Bettwäsche, Handtücher, Duschvorleger, Küchenhandtücher, Spültuch, Spülschwamm enthalten. Haben die Vertragsparteien ausdrücklich Zusatzleistungen vereinbart (z.B. zusätzlicher Wechsel der Bettwäsche und / oder der Handtücher, zusätzliche Reinigung), deren Inanspruchnahme dem Mieter freigestellt sind, werden diese Nebenkosten gesondert in Rechnung gestellt.
Die Unterkunft steht am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung und am Abreisetag bis 10.00 Uhr. Am Anreisetag ist das Mietobjekt in der Zeit von 15.00 Uhr bis spätestens 18.00 Uhr vom Vermieter zu übernehmen. Sofern sich der Mieter verspätet, hat er dies unverzüglich fernmündlich mitzuteilen. Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter im Vorfeld individuell vereinbart werden. Eine späte Anreise vermindert nicht den Übernachtungspreis. Am Abreisetag ist die Wohnung besenrein und mit entsorgtem Müll zu übergeben, das Geschirr und Besteck sind gespült und in die Regale geräumt zu hinterlassen. Fenster und Türen sind zu schließen. Mit der Buchungsanfrage, die mündlich, telefonisch oder schriftlich vorgenommen werden kann, beauftragt uns der Mieter verbindlich zur Anmietung des Ferienhauses. Buchungen können per Post, E-Mail oder Telefon erfolgen. Die jeweilige Verfügbarkeit der vermittelten Wohnung wird durch uns aktualisiert. Grundsätzlich ist es möglich, dass Objekte zeitgleich postalisch, per E-Mail oder per Telefon gebucht werden. Um Doppelbuchungen zu vermeiden, wird jede Buchung erst durch eine Bestätigung von uns wirksam. Die Bestätigung kann wahlweise durch Übersendung einer Reservierungsbestätigung oder einer Rechnung erfolgen. Einwendungen gegen die Angaben in der Reservierungsbestätigung oder der Rechnung sind unverzüglich zu erklären. Der Vertrag über die Anmietung des Ferienhauses ist verbindlich geschlossen, wenn der fällige Betrag auf dem Konto des Vermieters eingegangen ist. Über die Zahlungseingänge erhält der Mieter eine Bestätigung.
Zahlungsbedingungen
a) Fälligkeiten
Unverzüglich und spätestens 4 Tage nach Buchung hat der Mieter 50% des vereinbarten Entgelts auf das angegebene Konto bzw. mit einer der angegebenen Zahlungsmethoden zu zahlen. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der vorgegebenen Frist ist der Vermieter berechtigt, von der Buchung zurückzutreten.
b) Rücktritt, Stornierung, vorzeitige Abreise
Hier finden Sie unsere Stornobedingungen: www.deidesheimerhaus.de/storno
Schäden und Mängel
Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft die im Mietobjekt befindlichen Gegenstände zu überprüfen und etwaige Schäden oder Mängel spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter mitzuteilen. Der Mieter ist verpflichtet, alle auftretenden Schäden während seines Aufenthalts dem Vermieter zu melden. Während der Mietzeit am Mietobjekt entstandene Schäden sind durch den Mieter zu entschädigen.
Der Mieter haftet persönlich für die von ihm verursachten Schäden und hat diese ohne Verschuldensnachweis zu ersetzen. Zudem ist der Mieter verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen und zu einer Behebung der Störung beizutragen, um einen eventuellen Schaden gering zu halten. Unterlässt es der Mieter einen Mangel anzuzeigen, stehen ihm keine Minderungsansprüche zu. Nach Abreise festgestellte Beschädigungen werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
Saunaregeln & Haftungsausschluss
Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Eine ärztliche Konsultation im Vorfeld ist für gesundheitliche Risikopersonen und Sauna-Anfänger angeraten. Für gesundheitliche Schäden übernimmt der Vermieter keine Haftung. Während der Nutzung gelten für Sie und alle weiteren Nutzer der Sauna die allgemeinen Saunaregeln. In der Sauna darf weder geraucht, getrunken noch gegessen werden! Generell raten wir von dem Genuss von Alkohol vor dem und beim Saunieren ab. Vor dem Betreten der Sauna sind die Schuhe auszuziehen. Die Saunierenden müssen ein ausreichend großes Handtuch unterlegen, um zu vermeiden, dass Schweiß auf das Saunaholz gelangt (insbesondere Saunabank). Sauna-Aufgüsse sind nur mit den von uns mitgegebenen Mitteln vorzunehmen. Gießen Sie Sauna-Aufgusskonzentrat nie unverdünnt auf die Saunasteine. Pro Aufguss nur 3 bis 4 Kellen verwenden. Alkohol und alkoholhaltige Flüssigkeiten gehören nicht auf die Saunasteine und den Saunaofen und bedeuten äußerst hohe Brand-und Explosionsgefahr. Verschütten Sie keine Flüssigkeiten im Innenraum des Saunaraumes. Sollte dennoch etwas auf den Boden gelangen, so wischen Sie es schnellstmöglich auf. Der Sauna-Aufguss darf nicht mit Schleimhäuten in Berührung gelangen. Sollte es dennoch passieren so haftet der Mieter. Heizen Sie den Saunaraum nie höher als 100°C auf. Beim Überschreiten dieser Grenze öffnen Sie die Tür und sorgen für entsprechende Abkühlung. Der Ofen und die Sauna dürfen nicht mit Reinigungsmitteln gereinigt werden. Dies erledigt der Vermieter nach jeder Vermietung mit speziellen Reinigungsmitteln. Nehmen Sie keine elektronischen Geräte in die Sauna mit da diese durch die Hitze beschädigt werden könnten. Lassen Sie die Sauna während des Betriebes nie ohne Aufsicht. Die verantwortliche Aufsichtsperson muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Kinder unter 16 Jahren dürfen die Sauna nicht nutzen. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr dürfen nicht unbeaufsichtigt die Sauna nutzen, auch wenn diese außer Betrieb ist. Eltern haften für ihre Kinder.
WLAN
Die WLAN-Nutzung ist ein kostenloser Service, der kein Bestandteil der Vermietung ist und daher bei Ausfall nicht in Regress genommen werden kann. Zusätzlich kann die Bereitstellung jederzeit widerrufen werden.
Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.
Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung: www.deidesheimerhaus.de/datenschutz
Haftung
Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.
Salvatorische Klausel
Sind einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar oder werden diese nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar, so bleiben die übrigen Bestandsteile von der Unwirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich Lücken zeigen. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der angegebene Ort des Mietgegenstandes.
Deidesheim, Juli 2024